Der Berufungskläger muss die Berufungsschrift einreichen :
What is UPCRoP 224?
This is Regel 224 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer in Regel 220.1(a) oder (b) genannten Entscheidung oder
innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einer in Regel 220.1 (c) genannten Anordnung oder in Regel 220.2 oder 221.3 genannten Entscheidung.
Der Berufungskläger muss die Berufungsbegründung einreichen :
innerhalb von vier Monaten nach Zustellung einer in Regel 220.1(a) oder (b) genannten Entscheidung oder
innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einer in Regel 220.1(c) genannten Anordnung oder in Regel 220.2 oder 221.3 genannten Entscheidung.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 73 Absätze 1 und 2
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 224 (Regel 224)