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What is UPCRoP 221?

This is Regel 221 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 221

Legal Text

Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Kostenentscheidungen

1.

Eine Partei, die durch eine der in Regel 157 genannten Entscheidungen beschwert ist, kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung der entsprechenden Entscheidung des Gerichts einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Berufungsgericht stellen.

2.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung muss enthalten:

(a)

die Gründe für die Durchführung der Berufung;

(b)

die vorgebrachten Tatsachen, Beweismittel und rechtlichen Ausführungen, soweit erforderlich.

3.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird dem ständigen Richter (Regel 345.5 und 345.8) zugewiesen, der über die Zulassung der Berufung entscheidet.

4.

Wird die Berufung gegen eine Kostenentscheidung zugelassen, entscheidet der ständige Richter über die Berufung.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 221 (Regel 221)

Unified Patent Court Official Website