Der Antrag auf einstweilige Maßnahmen wird von der Kanzlei gemäß Regel 16 geprüft. Die Kanzlei prüft außerdem, ob eine für den Antrag maßgebliche Schutzschrift im Register eingetragen ist.
What is UPCRoP 208?
This is Regel 208 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Wenn das Hauptverfahren in der Sache beim Gericht noch nicht eingeleitet worden ist, gelten Regel 17 (Eingangsdatum, Eintragung in das Register, Aktenzeichen, Zuweisung zu einem Spruchkörper) und Regel 18 (Benennung des Berichterstatters durch den Vorsitzenden Richter) entsprechend. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende Richter beschließen, dass er oder ein erfahrener Richter des Spruchkörpers gemäß den Regeln 209 bis 213 mit verkürztem Zeitplan als Einzelrichter über den Antrag entscheidet.
Wenn das Hauptverfahren in der Sache beim Gericht bereits eingeleitet worden ist, ist der Antrag auf einstweilige Maßnahmen sofort dem Spruchkörper, dem die Klage zugewiesen wurde, oder dem Einzelrichter vorzulegen. In dringenden Fällen (wenn die Klage noch keinem Einzelrichter zugewiesen wurde) kann der Vorsitzende Richter beschließen, dass er oder der Berichterstatter gemäß den Regeln 209 bis 213 mit verkürztem Zeitplan als Einzelrichter über den Antrag entscheidet.
Der Einzelrichter, der über den Antrag auf einstweilige Maßnahmen entscheidet, verfügt über alle erforderlichen Befugnisse des Gerichts.
Bezug zur Satzung: Artikel 19
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 208 (Regel 208)