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What is UPCRoP 178?

This is Regel 178 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 178

Legal Text

Vernehmung von Zeugen

1.

Nach Feststellung der Identität des Zeugen und vor Beginn seiner Vernehmung fordert der Vorsitzende Richter den Zeugen auf, folgende Erklärung abzugeben:

„Ich erkläre und bekräftige feierlich, aufrichtig und wahrheitsgemäß, dass die Aussage, die ich machen werde, die Wahrheit ist, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.“

2.

Der Zeuge sagt gegenüber dem Gericht aus.

3.

Die Vernehmung eines Zeugen, der eine schriftliche Zeugenaussage unterzeichnet hat, beginnt mit der Bestätigung der darin getätigten Aussagen. Der Zeuge kann nähere Angaben zu den in seiner schriftlichen Zeugenaussage enthaltenen Aussagen machen.

4.

Der Vorsitzende Richter und die Richter des Spruchkörpers können dem Zeugen Fragen stellen.

5.

Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters dürfen die Parteien dem Zeugen Fragen stellen. Der Vorsitzende Richter kann alle Fragen untersagen, die nicht auf die Erhebung zulässiger Beweismittel gerichtet sind.

6.

Mit Zustimmung des Gerichts kann ein Zeuge in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache aussagen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 178 (Regel 178)

Unified Patent Court Official Website