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What is UPCRoP 175?

This is Regel 175 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 175

Legal Text

Schriftliche Zeugenaussage

1.

Eine Partei, die einen Zeugenbeweis anbieten möchte, muss eine schriftliche Zeugenaussage oder eine schriftliche Zusammenfassung der Aussage, die getätigt werden soll, einreichen.

2.

Eine schriftliche Zeugenaussage muss vom Zeugen unterzeichnet sein und eine Erklärung des Zeugen enthalten, die besagt, dass er sich seiner Pflicht, die Wahrheit zu sagen, und seiner Verantwortlichkeit im Falle einer Verletzung dieser Pflicht nach dem anwendbaren nationalen Recht bewusst ist. In der Erklärung ist anzugeben, in welcher Sprache der Zeuge, falls erforderlich, eine mündliche Aussage machen wird.

3.

Die schriftliche Zeugenaussage oder schriftliche Zusammenfassung der Aussage, die getätigt werden soll, muss angeben:

(a)

jede gegenwärtige oder vergangene Beziehung zwischen dem Zeugen und der Partei, die den Beweis anbietet, und

(b)

jeden tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikt, der die Unvoreingenommenheit des Zeugen beeinträchtigen könnte.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 175 (Regel 175)

Unified Patent Court Official Website