Für die justizielle Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme wendet das Gericht eine der in den folgenden Rechtsinstrumenten vorgesehenen Methoden an:
What is UPCRoP 173?
This is Regel 173 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783, soweit anwendbar;
das Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, soweit anwendbar, oder jedes andere anwendbare Übereinkommen oder jede andere Vereinbarung; oder
soweit kein solches Übereinkommen oder keine solche Vereinbarung in Kraft ist, das nationale Recht hinsichtlich der für die justizielle Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme zu befolgenden Verfahren.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 173 (Regel 173)