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What is UPCRoP 172?

This is Regel 172 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 172

Legal Text

Pflicht zur Beweisvorlage

1.

Die Beweismittel, die einer Partei in Bezug auf eine Tatsachenbehauptung, die von der anderen Partei bestritten wird oder wahrscheinlich bestritten wird, zur Verfügung stehen, müssen von der Partei, die die Tatsache behauptet, vorgelegt werden.

2.

Das Gericht kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens anordnen, dass eine Partei, die eine Tatsache behauptet, die in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Beweismittel vorlegt. Legt die Partei diese Beweismittel nicht vor, hat das Gericht dies bei der Entscheidung über die in Rede stehende Angelegenheit zu berücksichtigen.

Bezug zum Übereinkommen: Artikel 53

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 172 (Regel 172)

Unified Patent Court Official Website