Der Berichterstatter kann den Antragsteller auffordern, schriftliche Nachweise für alle gemäß Regel 151(d) geltend gemachten Kosten vorzulegen. Der Berichterstatter gibt der unterlegenen Partei Gelegenheit, sich zu den geltend gemachten Kosten, einschließlich aller Kosten, die gemäß Artikel 69 Absätze 1 bis 3 des Übereinkommens zwischen den Parteien aufgeteilt bzw. von jeder Partei allein getragen werden sollen, schriftlich zu äußern.
What is UPCRoP 156?
This is Regel 156 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
1.
2.
Der Berichterstatter entscheidet schriftlich über die gemäß Artikel 69 Absätze 1 bis 3 des Übereinkommens zuzusprechenden oder aufzuteilenden Kosten.
3.
Die Kosten sind innerhalb der vom Berichterstatter angeordneten Frist zu zahlen.
Applied In
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Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 156 (Regel 156)