Der Antragsteller ist berechtigt, die angemessenen und verhältnismäßigen Kosten der Vertretung zurückzufordern.
What is UPCRoP 152?
This is Regel 152 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Der Verwaltungsausschuss stellt eine Tabelle der sich aus dem Streitwert ergebenden Obergrenzen für erstattungsfähige Kosten auf. Die Tabelle kann von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Im Falle der Einreichung einer Klage, einer Widerklage, eines Antrags, eines Ersuchen oder einer Berufung, die nur einer Festgebühr unterliegt, kann die betreffende Partei in ihrem ersten Schriftsatz eine Berechnung des entsprechenden Wertes vornehmen, damit die anwendbare Obergrenze berechnet werden kann. Die andere Partei ist anzuhören. Regel 370.6 gilt entsprechend.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 152 (Regel 152)