Wünscht die obsiegende Partei (im Folgenden „der Antragsteller“) eine Kostenfestsetzung, muss sie innerhalb eines Monats nach der Entscheidung einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, der Folgendes enthalten muss:
What is UPCRoP 151?
This is Regel 151 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
die Angaben gemäß Regel 13.1(a) bis (d),
das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen,
die Angabe, ob gegen die Entscheidung in der Sache Berufung eingelegt wurde, soweit zum Zeitpunkt des Antrags bekannt,
die Angabe der Kosten, deren Erstattung beantragt wird und zu denen die Gerichtsgebühren und die Kosten der Vertretung, die Kosten für Zeugen und Sachverständige und andere Ausgaben gehören können, und
die vorläufige Schätzung der Kosten des Rechtsstreits, die die Partei gemäß Regel 118.5 vorgelegt hat.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 151 (Regel 151)