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What is UPCRoP 150?

This is Regel 150 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 150

Legal Text

Gesondertes Verfahren zur Kostenfestsetzung

1.

Eine Kostenfestsetzung kann Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein, das einer Sachentscheidung und gegebenenfalls einer Entscheidung über die Festsetzung von Schadenersatz nachfolgt. Die Kostenfestsetzung umfasst die dem Gericht in dem Verfahren entstandenen Kosten, wie etwa die Kosten für die Simultanverdolmetschung und die Kosten gemäß den Regeln 173, 180.1, 185.7, 188 und 201, sowie, nach Maßgabe der Regeln 152 bis 156, die Kosten der obsiegenden Partei einschließlich der von dieser Partei entrichteten Gerichtsgebühren [Regel 151(d)]. Die Kosten für Verdolmetschungen und Übersetzungen, welche die Richter des Gerichts benötigen, um das Verfahren in der Verfahrenssprache zu führen, werden ausschließlich vom Gericht getragen.

2.

Das Gericht kann der obsiegenden Partei in der Sachentscheidung [Regel 119] oder in einer Entscheidung über die Festsetzung des Schadenersatzes unter von ihm festzulegenden Bedingungen eine vorläufige Kostenerstattung zusprechen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 150 (Regel 150)

Unified Patent Court Official Website