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What is UPCRoP 144?

This is Regel 144 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 144

Legal Text

Entscheidung über den Antrag auf Offenlegung der Bücher

1.

Das Gericht kann

(a)

anordnen, dass die unterlegene Partei dem Antragsteller innerhalb einer festzusetzenden Frist und zu den Bedingungen , die das Gericht unter anderem unter Berücksichtigung von Artikel 58 des Übereinkommens und Regel 190.1. und .4 als angemessen erachtet, die Bücher offenlegt;

(b)

den Antragsteller unterrichten und eine Frist festsetzen, innerhalb derer das Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz fortgeführt wird.

2.

Kann dem Antrag auf Offenlegung der Bücher nicht stattgegeben werden, teilt das Gericht dies dem Antragsteller mit und setzt eine Frist fest, innerhalb derer das Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz fortgeführt wird [Regel 131.2].

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 144 (Regel 144)

Unified Patent Court Official Website