Erkennt die unterlegene Partei den in dem Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz erhobenen Anspruch an, muss sie dies der Kanzlei innerhalb von zwei Monaten mitteilen. Der Berichterstatter erlässt die Anordnung auf Festsetzung von Schadenersatz gemäß dem Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz.
What is UPCRoP 137?
This is Regel 137 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Bestreitet die unterlegene Partei den in dem Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz geltend gemachten Anspruch, muss sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Antrags auf Festsetzung von Schadensersatz oder, wenn ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher durchgeführt wurde, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Angaben gemäß Regel 131.2, eine Erwiderung auf den Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz einreichen.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 137 (Regel 137)