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What is UPCRoP 131?

This is Regel 131 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 131

Legal Text

Inhalt des Antrags auf Festsetzung von Schadensersatz

1.

Der Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz muss enthalten:

(a)

die Angaben gemäß Regel 13.1(a) bis (d);

(b)

das Datum der Sachentscheidung und das Aktenzeichen;

(c)

soweit erforderlich einen Antrag auf Anordnung der Offenlegung der Bücher (Regeln 141 bis 144); in diesem Fall hat der Antragsteller die Angaben gemäß Regel 141(b) bis (e) zu machen.

2.

Nachdem das Verfahren zur Offenlegung der Bücher abgeschlossen wurde oder, wenn diese nicht beantragt wurde, in dem Antrag gemäß Absatz 1, hat der Antragsteller anzugeben:

(a)

die von ihm geforderte Wiedergutmachung (Schadenersatz, Lizenzgebühren, Gewinn) und die darauf entfallenden Zinsen;

(b)

die vorgebrachten Tatsachen, insbesondere Berechnungen des entgangenen Gewinns oder des von der unterlegenen Partei erzielten Gewinns;

(c)

die vorgebrachten Beweismittel;

(d)

ob gegen die Sachentscheidung Berufung eingelegt wurde;

(e)

seine Berechnung der Höhe des ihm zustehenden Schadenersatzes.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 131 (Regel 131)

Unified Patent Court Official Website