Unbeschadet des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit strebt der Vorsitzende Richter an, die mündliche Verhandlung innerhalb eines Tages abzuschließen. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende Richter zeitliche Begrenzungen für die mündlichen Ausführungen der Parteien festlegen.
What is UPCRoP 113?
This is Regel 113 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
In der mündlichen Verhandlung oder einer gesonderten Anhörung ist die mündliche Beweiserbringung auf die Fragen zu beschränken, die der Berichterstatter oder Vorsitzende Richter als aufgrund von mündlichen Zeugenaussagen zu entscheidende Fragen ermittelt hat.
Der Vorsitzende Richter kann, nach Rücksprache mit dem Spruchkörper, die mündlichen Ausführungen einer Partei beschränken, wenn der Spruchkörper ausreichend unterrichtet ist.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 113 (Regel 113)