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What is UPCRoP 113?

This is Regel 113 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 113

Legal Text

Dauer der mündlichen Verhandlung

1.

Unbeschadet des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit strebt der Vorsitzende Richter an, die mündliche Verhandlung innerhalb eines Tages abzuschließen. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende Richter zeitliche Begrenzungen für die mündlichen Ausführungen der Parteien festlegen.

2.

In der mündlichen Verhandlung oder einer gesonderten Anhörung ist die mündliche Beweiserbringung auf die Fragen zu beschränken, die der Berichterstatter oder Vorsitzende Richter als aufgrund von mündlichen Zeugenaussagen zu entscheidende Fragen ermittelt hat.

3.

Der Vorsitzende Richter kann, nach Rücksprache mit dem Spruchkörper, die mündlichen Ausführungen einer Partei beschränken, wenn der Spruchkörper ausreichend unterrichtet ist.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 113 (Regel 113)

Unified Patent Court Official Website