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What is UPCRoP 103?

This is Regel 103 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 103

Legal Text

Vorbereitung der Zwischenanhörung

1.

Unabhängig davon, ob der Berichterstatter beschließt, eine Zwischenanhörung abzuhalten, kann der Berichterstatter die Parteien insbesondere dazu auffordern, innerhalb festzusetzender Fristen

(a)

bestimmte Punkte weiter zu präzisieren;

(b)

konkrete Fragen zu beantworten;

(c)

Beweismittel vorzulegen;

(d)

bestimmte Unterlagen einzureichen, einschließlich von den Parteien erstellter Übersichten über die Anträge, die bei der Zwischenanhörung jeweils gestellt werden sollen.

Der Berichterstatter unterrichtet die betreffende Partei gleichzeitig darüber, dass eine Versäumnisentscheidung nach Regel 355 ergehen kann, wenn sie der Anordnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist nachkommt.

2.

Wenn eine Partei einer Anordnung des Berichterstatters nicht innerhalb der festgesetzten Frist nachkommt, kann der Berichterstatter eine Versäumnisentscheidung gemäß Regel 355 erlassen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 103 (Regel 103)

Unified Patent Court Official Website