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What is UPCRoP 091?

This is Regel 091 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 091

Legal Text

Zwischenprüfung durch das Europäische Patentamt

1.

Ist das Europäische Patentamt der Ansicht, dass der Antrag auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes begründet ist, hat es innerhalb von zwei Monaten ab Eingang des Antrags

(a)

die angefochtene Entscheidung gemäß der vom Kläger beantragten Anordnung oder Abhilfe zu berichtigen [Regel 88.2(g)] und

(b)

das Gericht darüber zu unterrichten, dass die Entscheidung berichtigt wurde.

2.

Wird das Gericht vom Europäischen Patentamt darüber unterrichtet dass die angefochtene Entscheidung berichtigt wurde, teilt es dem Kläger mit, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Das Gericht kann gemäß Teil 6 die vollständige oder teilweise Erstattung der Gebühr für die Klage gegen eine Entscheidung des Amtes anordnen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 091 (Regel 091)

Unified Patent Court Official Website