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What is UPCRoP 090?

This is Regel 090 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 090

Legal Text

Eintragung in das Register (Ex-parte-Verfahren)

Sind die Anforderungen der Regel 89.1 erfüllt,

(a)

trägt die Kanzlei so bald wie möglich das Datum des Eingangs des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes ein und teilt der Akte ein Aktenzeichen zu,

(b)

nimmt die Kanzlei das Verfahren in das Register auf,

(c)

unterrichtet die Kanzlei den Kläger so bald wie möglich über das Aktenzeichen und das Eingangsdatum und

(d)

leitet die Kanzlei den Antrag mit dem Hinweis, dass der Antrag zulässig ist, an das Europäische Patentamt weiter.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 090 (Regel 090)

Unified Patent Court Official Website