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What is UPCRoP 085?

This is Regel 085 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 085

Legal Text

Verfahrensabschnitte (Ex-parte-Verfahren)

1.

Wird gegen eine Entscheidung des Europäischen Patentamts, die im Rahmen der Ausführung der in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 genannten Aufgaben ergangen ist (im Folgenden „Entscheidung des Amtes“), Klage eingereicht, umfasst das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz vorbehaltlich des Absatzes 2

(a)

ein schriftliches Verfahren einschließlich der Möglichkeit einer Zwischenprüfung durch das Europäische Patentamt,

(b)

ein Zwischenverfahren, das auch eine Zwischenanhörung einschließen kann, und

(c)

ein mündliches Verfahren, das auf Antrag des Klägers oder auf Veranlassung des Gerichts auch eine mündliche Verhandlung einschließen kann.

2.

Diese Regel und die Regeln 88 (soweit nicht ausdrücklich in Regel 97.2 vorgesehen), 89 und 91 bis 96 gelten nicht für eine beschleunigte Klage gegen eine Entscheidung des Amtes gemäß Regel 97.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 085 (Regel 085)

Unified Patent Court Official Website