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What is UPCRoP 056?

This is Regel 056 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 056

Legal Text

Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage

1.

Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Verletzungswiderklage hat der Kläger eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen.

2.

Die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage muss die in Regel 24.1(e) bis (h) und (j) genannten Angaben und eine Aussage darüber enthalten, ob und gegebenenfalls warum der Kläger die Berechnung des Wertes der Widerklage durch den Beklagten gemäß Regel 50.3 bestreitet.

3.

Der Beklagte kann innerhalb eines Monats eine Replik auf die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einreichen.

4.

Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik auf die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage eine Duplik auf die Replik einreichen, gegebenenfalls zusammen mit einer Duplik auf die Replik auf die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents nach den Regeln 43.3 und 55. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 056 (Regel 056)

Unified Patent Court Official Website