Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik auf die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage einreichen, gegebenenfalls zusammen mit einer Replik auf die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents gemäß den Regeln 43.3 und 55 sowie einer Replik auf die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage gemäß Regel 56.3 einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
What is UPCRoP 052?
This is Regel 052 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
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Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 052 (Regel 052)