Das schriftliche Verfahren umfasst:
What is UPCRoP 043?
This is Regel 043 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
die Einreichung einer Klage auf Nichtigerklärung (durch den Kläger) [Regel 44] und
die Einreichung einer Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage (durch den Beklagten) [Regel 49] sowie optional
die Einreichung einer Replik auf die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage (durch den Kläger) [Regel 51],
die Einreichung einer Duplik auf die Replik (durch den Beklagten) [Regel 52].
Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen:
einen Antrag auf Änderung des Patents und
eine Verletzungswiderklage durch den Inhaber des Patents.
Wird ein Antrag auf Änderung des Patents gestellt, hat der Kläger eine Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents einzureichen. Der Beklagte kann eine Replik auf die Erwiderung auf den Antrag einreichen. Der Kläger kann eine Duplik auf die Replik einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
Wird eine Verletzungswiderklage eingereicht, hat der Kläger eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen [Regel 56], der Beklagte kann eine Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen [Regel 56.3] und der Kläger kann eine Duplik auf die Replik einreichen [Regel 56.4].
Regel 12.5 findet Anwendung.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 043 (Regel 043)