Jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents ist gegen den Inhaber des Patents zu richten.
What is UPCRoP 042?
This is Regel 042 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Wenn die Nichtigkeitsklage gegen den Inhaber gemäß Regel 8.6 („der eingetragene Inhaber“) gerichtet ist, der eingetragene Inhaber aber nicht der Inhaber im Sinne von Regel 8.5(a) oder (b) („Regel 8.5-Inhaber“) ist, hat jeder dieser Inhaber so bald wie möglich nach der Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung beim Gericht gemäß Regel 305.1(c) den Austausch des eingetragenen Inhabers durch den Regel 8.5 -Inhaber zu beantragen.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 47 Absatz 5 und 65 Absatz 1
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 042 (Regel 042)