Ist die Verfahrenssprache vor der Lokal- oder Regionalkammer, welche die Widerklage auf Nichtigerklärung an die Zentralkammer verwiesen hat, nicht die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, kann der Berichterstatter anordnen, dass die Parteien innerhalb eines Monats Übersetzungen von Schriftsätzen und sonstigen von ihm bestimmten, während des schriftlichen Verfahrens eingereichten Unterlagen in die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, einzureichen haben.
What is UPCRoP 039?
This is Regel 039 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
In seiner Anordnung kann der Berichterstatter festlegen, dass nur Auszüge aus den Schriftsätzen der Parteien und anderen Unterlagen zu übersetzen sind.
Ist die Verfahrenssprache vor der Lokal- oder Regionalkammer die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, behalten die gemäß den Regeln 24, 25, 29, 29a, 30 und 32 zugestellten Schriftsätze ihre Gültigkeit.
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Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 039 (Regel 039)