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What is UPCRoP 038?

This is Regel 038 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 038

Legal Text

Schriftliches Verfahren, wenn sich die Zentralkammer mit einer Widerklage auf Nichtigerklärung gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe b des Übereinkommens befasst

Wird eine Widerklage auf Nichtigerklärung an die Zentralkammer verwiesen, gilt Folgendes:

(a)

Regel 17.2 und .3 gilt entsprechend;

(b)

Regel 18 gilt entsprechend: der Vorsitzende Richter des Spruchkörpers, dem die Widerklage auf Nichtigerklärung zugewiesen wurde, bestimmt einen rechtlich qualifizierten Richter des Spruchkörpers als Berichterstatter;

(c)

der Berichterstatter erteilt weitere für die künftige Führung des schriftlichen Verfahrens vor der Zentralkammer erforderliche Anweisungen;

(d)

Regel 28 gilt entsprechend: der Berichterstatter legt nach Rücksprache mit den Parteien ein Datum und eine Uhrzeit für die Zwischenanhörung fest (falls erforderlich [Regeln 28 und 101]) und bestimmt einen Termin und einen Alternativtermin für die mündliche Verhandlung.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 038 (Regel 038)

Unified Patent Court Official Website