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What is UPCRoP 032?

This is Regel 032 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 032

Legal Text

Einreichung der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik

1.

Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Antrags auf Änderung des Patents hat der Beklagte eine Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents einzureichen und darzulegen, ob er dem Antrag auf Änderung des Patents entgegen tritt, und in diesem Fall darzulegen, warum

(a)

die vorgeschlagenen Änderungen nicht zulässig sind und

(b)

das Patent nicht wie beantragt aufrechterhalten werden kann.

2.

Sofern angesichts der vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, kann die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents Vorbringen gemäß Regel [UPCRoP.044|44] bis (h) und alternativ Vorbringen zur Nichtverletzung enthalten.

3.

Der Inhaber kann auf die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents innerhalb eines Monats nach Zustellung der Erwiderung eine Replik einreichen, und der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.

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Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 032 (Regel 032)

Unified Patent Court Official Website