Das schriftliche Verfahren umfasst:
What is UPCRoP 012?
This is Regel 012 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
die Einreichung einer Klageschrift (durch den Kläger) [Regel 13],
die Einreichung einer Klageerwiderung (durch den Beklagten) [Regeln 23 und 24] sowie, optional,
die Einreichung einer Replik auf die Klageerwiderung (durch den Kläger) [Regel 29(b)] und
die Einreichung einer Duplik (durch den Beklagten) [Regel 29(c)].
Die Klageerwiderung kann eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen [Regel 25.1].
Wenn eine Widerklage auf Nichtigerklärung erhoben wird,
hat der Kläger und jeder Inhaber, der gemäß Regel 25.2 Partei wird (im Folgenden in dieser Regel und in den Regeln 29 bis 32 „der Inhaber“), eine Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung einzureichen [Regel 29(a)], die einen Antrag des Inhabers auf Änderung des Patents enthalten kann [Regel 30],
kann der Beklagte eine Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen [Regel 29(d)] und
kann der Kläger und Inhaber eine Duplik auf die Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen [Regel 29(e)].
Wenn der Inhaber einen Antrag auf Änderung des Patents einreicht, hat der Beklagte mit der Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage eine Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents einzureichen; der Inhaber kann eine Replik auf die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung einreichen, und der Beklagte kann auf diese Replik eine Duplik einreichen [Regel 32].
Der Berichterstatter kann den Austausch weiterer Schriftsätze innerhalb festzusetzender Fristen zulassen [Regel 36].
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Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 012 (Regel 012)