Die Kanzlei bewirkt gemäß Teil 5 Kapitel 2 so bald wie möglich die Zustellung von
What is UPCRoP 006?
This is Regel 006 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Anordnungen und Entscheidungen des Gerichts an die Parteien,
Schriftsätzen und anderen Unterlagen einer Partei an die andere Partei.
Gegebenenfalls unterrichtet die Kanzlei die Parteien über die Möglichkeit der Erwiderung oder andere angemessene Verfahrensschritte sowie über die entsprechenden Fristen.
Die Kanzlei übermittelt den Parteien zudem so bald wie möglich Kopien der Unterlagen, auf die in dieser Verfahrensordnung Bezug genommen wird und die mit Schriftsätzen und schriftlichen Beweismitteln eingereicht werden.
Hat sich die postalische oder elektronische Zustelladresse, die eine Partei gemäß dieser Verfahrensordnung angegeben hat, geändert, hat diese Partei die Kanzlei und alle anderen Parteien unverzüglich darüber zu benachrichtigen.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 006 (Regel 006)