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What is UPCRoP 004?

This is Regel 004 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 004

Legal Text

Einreichung von Unterlagen

1.

Schriftsätze und andere Unterlagen sind zu unterzeichnen und bei der Kanzlei oder betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form einzureichen. Die Parteien sind gehalten, die online verfügbaren amtlichen Formulare zu verwenden. Der Eingang der Unterlagen wird durch die automatische Ausgabe einer elektronischen Quittung bestätigt, auf der Datum und Ortszeit des Eingangs angegeben sind.

2.

Kann ein Dokument nicht elektronisch eingereicht werden, weil das elektronische Fallbearbeitungssystem des Gerichts nicht mehr funktioniert, kann die Partei das Dokument auch in Papierform bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle einreichen. Eine elektronische Kopie des Dokuments ist dann so bald wie möglich nachzureichen.

Bezug zum Übereinkommen: Artikel 44

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Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 004 (Regel 004)

Unified Patent Court Official Website