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What is UPCFEES 004?

This is Tabelle 004 from the UPCFEES (Gerichtsgebühren + erstattungsfähige Kosten), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCFEES Tabelle 004

Legal Text

Tabelle IV — Berufungsgericht (Festgebühren)

Berufung / AntragGebĂĽhr
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Verletzungsklage oder Widerklagen in Bezug auf Lizenzen [R. 15, Art. 32(1)(a) EPGÜ]14.600 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Verletzungswiderklage [R. 53]14.600 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Nichtigkeitsklage [R. 46]29.200 €
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Nichtigkeitswiderklage [R. 26]in der ersten Instanz gezahlte GebĂĽhr, zuzĂĽglich 10%
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung [R. 70]14.600 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen eine Klage auf Vergütung für eine Lizenzvereinbarung [R. 80.2]14.600 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 228] gegen einen Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz [R. 132]4.000 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(c) [R. 228] gegen einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen [Art. 62 EPGÜ, R. 206.5]14.600 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V
Berufung nach Regel 220.1(c) [R. 228] gegen einen Antrag auf in Art. 60 oder 61 EPGÜ genannte Anordnungen5.000 € + zuzüglich streitwertabhängiger Gebühr nach Tabelle V und R. 370.5a VerfO
Berufung nach Regel 220.1(c) [R. 228] gegen einen Antrag auf in Art. 49.5, 59 oder 67 EPGÜ genannte Anordnungen4.000 €
Antrag auf Wiederaufnahme [R. 250]14.600 €
Berufung nach Regel 220.1(a) und (b) [R. 97.5] gegen eine Klage gegen eine Entscheidung des Europäischen Patentamts [R. 88.3, 97.2]1.300 €
Berufung nach Regel 220.2 [R. 228], für die das Gericht erster Instanz die Zulassung erteilt hat [R. 220.2] oder die das Berufungsgericht zugelassen hat [R. 220.4]4.000 €
Antrag auf Ermessensüberprüfung durch das Berufungsgericht [R. 220.3]. Die Gebühr fällt nicht an, wenn der Berufung stattgegeben wird.1.300 €
Berufung gegen Kostenentscheidung nach Regel 221.4 [R. 228]4.000 €
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Kostenentscheidungen [R. 221, 228]. Die Gebühr fällt nicht an, wenn der Berufung stattgegeben wird.2.000 €
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [R. 320.2]460 €
Antrag auf Überprüfung einer verfahrensleitenden Anordnung [R. 333.3]1.300 €
Antrag auf Aufhebung einer Versäumnisentscheidung [R. 356.2]1.300 €
Anfechtung einer Entscheidung, mit der eine Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird [R. 234.1]1.300 €
Antrag auf aufschiebende Wirkung [R. 223]1.300 €
Berufung gegen eine Entscheidung über die Vollstreckbarkeit [R. 354.4, 220.2]4.000 €

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCFEES framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCFEES 004 (Tabelle 004)

Unified Patent Court Official Website