Entweder sieben Jahre nach Inkrafttreten dieses Überein kommens oder sobald 2 000 Verletzungsverfahren vom Gericht entschieden worden sind — je nachdem, was später eintritt — und sofern erforderlich in der Folge in regelmäßigen Abständen, führt der Verwaltungsausschuss eine eingehende Konsultation der Nutzer des Patentsystems durch, die folgenden Aspekten gewidmet ist: Arbeitsweise, Effizienz und Kostenwirksamkeit des Gerichts sowie Vertrauen der Nutzer des Patentsystems in die Qualität der Entscheidungen des Gerichts. Auf Grundlage dieser Konsultation und einer Stellungnahme des Gerichts kann der Verwaltungsausschuss beschließen, dieses Übereinkom men zu überarbeiten, um die Arbeitsweise des Gerichts zu ver bessern.
What is UPCA 087?
This is Artikel 087 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Der Verwaltungsausschuss kann dieses Übereinkommen ändern, um es mit einem internationalen Vertrag auf dem Ge biet des Patentwesens oder mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ein aufgrund der Absätze 1 und 2 gefasster Beschluss des Verwaltungsausschusses wird nicht wirksam, wenn ein Vertrags mitgliedstaat binnen zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Be schlusses auf Grundlage seiner einschlägigen nationalen Ent scheidungsverfahren erklärt, dass er nicht durch den Beschluss gebunden sein will. In diesem Fall wird eine Überprüfungskon ferenz der Vertragsmitgliedstaaten einberufen.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCA 087 (Artikel 087)