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What is UPCA 076?

This is Artikel 076 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 076

Legal Text

Entscheidungsgrundlage und rechtliches Gehör

1.

Das Gericht entscheidet nach Maßgabe der von den Parteien gestellten Anträge und darf nicht mehr zusprechen, als beantragt ist.

2.

Sachentscheidungen dürfen nur auf Gründe, Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die von den Parteien vor gebracht oder auf Anordnung des Gerichts in das Verfahren eingebracht wurden und zu denen die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

3.

Das Gericht würdigt die Beweise frei und unabhängig.

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Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 076 (Artikel 076)

Unified Patent Court Official Website