Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers anordnen, dass in Bezug auf Erzeugnisse, die nach seinen Feststellungen ein Patent verletzen, und gegebenenfalls in Bezug auf Materialien und Geräte, die vorwiegend zur Schaffung oder Herstellung dieser Erzeugnisse verwendet wurden, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei aus der Verletzung sowie ohne Entschädigung irgendwelcher Art geeignete Maßnahmen getroffen werden.
What is UPCA 064?
This is Artikel 064 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Zu diesen Maßnahmen gehört
die Feststellung einer Verletzung,
der Rückruf der Erzeugnisse aus den Vertriebswegen,
die Beseitigung der verletzenden Eigenschaft des Erzeugnis ses,
die endgültige Entfernung der Erzeugnisse aus den Vertriebs wegen oder
die Vernichtung der Erzeugnisse und/oder der betreffenden Materialien und Geräte.
Das Gericht ordnet an, dass die betreffenden Maßnahmen auf Kosten des Verletzers durchgeführt werden, es sei denn, es werden besondere Gründe geltend gemacht, die dagegen spre chen.
Bei der Prüfung eines Antrags auf Anordnung von Ab hilfemaßnahmen nach diesem Artikel berücksichtigt das Gericht das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Verletzung und den anzuordnenden Abhilfemaßnahmen, die Bereitschaft des Verletzers, das Material in einen nichtverletzen den Zustand zu versetzen, sowie die Interessen Dritter.
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Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCA 064 (Artikel 064)