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What is UPCA 052?

This is Artikel 052 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 052

Legal Text

Schriftliches Verfahren, Zwischenverfahren und mündliches Verfahren

1.

Das Verfahren vor dem Gericht umfasst nach Maßgabe der Verfahrensordnung ein schriftliches Verfahren, ein Zwi schenverfahren und ein mündliches Verfahren. Alle Verfahren werden auf flexible und ausgewogene Weise durchgeführt.

2.

Im Rahmen des sich an das schriftliche Verfahren an schließenden Zwischenverfahrens obliegt es gegebenenfalls und vorbehaltlich eines Mandats des gesamten Spruchkörpers dem als Berichterstatter tätigen Richter, eine Zwischenanhörung einzuberufen. Dieser Richter prüft zusammen mit den Parteien insbesondere die Möglichkeit eines Vergleichs, auch im Wege der Mediation, und/oder eines Schiedsverfahrens unter In anspruchnahme der Dienste des in Artikel 35 genannten Zen trums.

3.

Im Rahmen des mündlichen Verfahrens erhalten die Par teien Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Darlegung ihrer Argu mente. Das Gericht kann mit Zustimmung der Parteien ohne mündliche Anhörung entscheiden.

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Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 052 (Artikel 052)

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