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What is UPCA 041?

This is Artikel 041 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 041

Legal Text

Verfahrensordnung

1.

Die Verfahrensordnung regelt die Einzelheiten der Ver fahren vor dem Gericht. Sie steht mit diesem Übereinkommen und der Satzung im Einklang.

2.

Die Verfahrensordnung wird nach eingehender Konsulta tion der Beteiligten vom Verwaltungsausschuss angenommen. Zuvor ist eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Vereinbarkeit der Verfahrensordnung mit dem Unionsrecht einzuholen.

Die Verfahrensordnung kann auf Vorschlag des Gerichts und nach Konsultation der Europäischen Kommission durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses geändert werden. Diese Änderungen dürfen jedoch weder im Widerspruch zu diesem Übereinkommen oder der Satzung stehen, noch zur Änderung dieses Übereinkommens oder der Satzung führen.

3.

Die Verfahrensordnung gewährleistet, dass die Entschei dungen des Gerichts höchsten Qualitätsansprüchen genügen und dass die Verfahren so effizient und kostenwirksam wie möglich durchgeführt werden. Sie gewährleistet einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Parteien. Sie verschafft den Richtern den erforderlichen Ermessensspielraum, ohne die Vorhersagbarkeit des Verfahrens für die Parteien zu beeinträchtigen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 041 (Artikel 041)

Unified Patent Court Official Website