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What is UPCA 014?

This is Artikel 014 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 014

Legal Text

Beratender Ausschuss

1.

Der Beratende Ausschuss

(a)

unterstützt den Verwaltungsausschuss bei der Vorbereitung der Ernennung der Richter des Gerichts,

(b)

unterbreitet dem in Artikel 15 der Satzung genannten Prä sidium Vorschläge zu den Leitlinien für den in Artikel 19 genannten Schulungsrahmen für Richter und

(c)

übermittelt dem Verwaltungsausschuss Stellungnahmen zu den Anforderungen an die in Artikel 48 Absatz 2 genannte Qualifikation.

2.

Dem Beratenden Ausschuss gehören Patentrichter und auf dem Gebiet des Patentrechts und der Patentstreitigkeiten tätige Angehörige der Rechtsberufe mit der höchsten anerkannten Qualifikation an. Sie werden gemäß dem in der Satzung fest gelegten Verfahren für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Wiederernennung ist zulässig.

3.

Die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses muss ein breites Spektrum an einschlägigem Sachverstand und die Vertretung eines jeden Vertragsmitgliedstaats gewährleisten. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses üben ihre Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit aus und sind an keine Weisungen gebunden.

4.

Der Beratende Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

5.

Der Beratende Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig.

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 014 (Artikel 014)

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