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What is UPCA 012?

This is Artikel 012 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 012

Legal Text

Verwaltungsausschuss

1.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten zusammen. Die Europäische Kommission ist bei den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Beobachter vertreten.

2.

Jeder Vertragsmitgliedstaat verfügt über eine Stimme.

3.

Der Verwaltungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit Drei viertelmehrheit der vertretenen Vertragsmitgliedstaaten, die eine Stimme abgeben, sofern in diesem Übereinkommen oder der Satzung nicht etwas anderes bestimmt ist.

4.

Der Verwaltungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

5.

Der Verwaltungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig.

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Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 012 (Artikel 012)

Unified Patent Court Official Website