1.
Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei.
This is Artikel 006 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei.
Das Gericht nimmt die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahr.
This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCA 006 (Artikel 006)
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