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What is UPCA 002?

This is Artikel 002 from the UPCA (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCA Artikel 002

Legal Text

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck

(a)

„Gericht“ das Einheitliche Patentgericht, das mit diesem Übereinkommen errichtet wird,

(b)

„Mitgliedstaat“ einen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

(c)

„Vertragsmitgliedstaat“ einen Mitgliedstaat, der Vertragspartei dieses Übereinkommens ist,

(d)

„EPÜ“ das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 mit allen nachfolgenden Änderungen,

(e)

„europäisches Patent“ ein nach dem EPÜ erteiltes Patent, das keine einheitliche Wirkung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 hat,

(f)

„europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ ein nach dem EPÜ erteiltes Patent, das aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 einheitliche Wirkung hat,

(g)

„Patent“ ein europäisches Patent und/oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung,

(h)

„ergänzendes Schutzzertifikat“ ein nach der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 oder der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat,

(i)

„Satzung“ die als Anhang I beigefügte Satzung des Gerichts, die Bestandteil dieses Übereinkommens ist,

(j)

„Verfahrensordnung“ die gemäß Artikel 41 festgelegte Verfahrensordnung des Gerichts.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCA framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCA 002 (Artikel 002)

Unified Patent Court Official Website