Die Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung
What is EPatVO 012?
This is Artikel 012 from the EPatVO (Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
sind über die gesamte Laufzeit des Patents hinweg progressiv gestaltet,
sind ausreichend, um sämtliche Kosten für die Erteilung und Verwaltung des einheitlichen Patentschutzes abzudecken, und
sind ausreichend, damit sie zusammen mit den an die Europäische Patentorganisation in der Antragsphase zu entrichtenden Gebühren einen ausgeglichenen Haushalt der Organisation sicherstellen.
Die Höhe der Jahresgebühren ist unter anderem unter Berücksichtigung der Situation bestimmter Einheiten wie kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf folgende Ziele festzulegen:
Erleichterung von Innovationen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen,
Orientierung an der Größe des durch das Patent abgedeckten Marktes, und
Anlehnung an die Höhe der nationalen Jahresgebühren für ein durchschnittliches Europäisches Patent, das in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu dem Zeitpunkt wirksam wird, zu dem die Höhe der Jahresgebühren erstmals festgelegt wird.
Zur Erreichung der in diesem Kapitel festgelegten Ziele wird die Höhe der Jahresgebühren so festgesetzt, dass:
sie der Höhe der Jahresgebühren entspricht, die für die durchschnittliche geografische Abdeckung der üblichen Europäischen Patente zu entrichten sind,
sie die Verlängerungsrate gegenwärtiger Europäischer Patente widerspiegelt und
die Zahl der Anträge auf einheitliche Wirkung widerspiegelt.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official EPatVO framework governing the Unified Patent Court.
Reference: EPatVO 012 (Artikel 012)