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What is EPatVO 011?

This is Artikel 011 from the EPatVO (Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

EPatVO Artikel 011

Legal Text

Jahresgebühren

1.

Die Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und die zusätzlichen Gebühren für die verspätete Zahlung der Jahresgebühren für diese Patente sind vom Patentinhaber an die Europäische Patentorganisation zu entrichten. Diese Jahresgebühren sind in den Folgejahren des Jahres fällig, in dem der Hinweis auf die Erteilung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung im Europäischen Patentblatt veröffentlicht wird.

2.

Werden die Jahresgebühr und gegebenenfalls eine zusätzliche Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, erlischt das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung.

3.

Die Jahresgebühren, die nach Eingang der in Artikel 8 Absatz 1 genannten Erklärung fällig werden, werden gesenkt.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official EPatVO framework governing the Unified Patent Court.

Reference: EPatVO 011 (Artikel 011)

Unified Patent Court Official Website