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What is EPC 134A?

This is Artikel 134A from the EPC (Europäisches Patentübereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

EPC Artikel 134A

Legal Text

Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter

1.

Der Verwaltungsrat ist befugt, Vorschriften zu erlassen und zu ändern über:

(a)

das Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter, im Folgenden Institut genannt;

(b)

die Vor- und Ausbildung, die eine Person besitzen muss, um zur europäischen Eignungsprüfung zugelassen zu werden, und die Durchführung dieser Eignungsprüfung;

(c)

die Disziplinargewalt, die das Institut oder das Europäische Patentamt über die zugelassenen Vertreter ausübt;

(d)

die Verschwiegenheitspflicht und das Recht des zugelassenen Vertreters, die Offenlegung von Mitteilungen zwischen ihm und seinem Mandanten oder Dritten in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zu verweigern.

2.

Jede Person, die in der in Artikel 134 Absatz 1 genannten Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen ist, ist Mitglied des Instituts.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official EPC framework governing the Unified Patent Court.

Reference: EPC 134A (Artikel 134A)

Unified Patent Court Official Website