🫵 yoUPC.org

What is EPC 077?

This is Artikel 077 from the EPC (Europäisches Patentübereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

EPC Artikel 077

Legal Text

Weiterleitung europäischer Patentanmeldungen

1.

Die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Vertragsstaats leitet die bei ihr oder einer anderen zuständigen Behörde dieses Staats eingereichten europäischen Patentanmeldungen nach Maßgabe der Ausführungsordnung an das Europäische Patentamt weiter.

2.

Eine europäische Patentanmeldung, deren Gegenstand unter Geheimschutz gestellt worden ist, wird nicht an das Europäische Patentamt weitergeleitet.

3.

Eine europäische Patentanmeldung, die nicht rechtzeitig an das Europäische Patentamt weitergeleitet wird, gilt als zurückgenommen.

Applied In

Loading judgments...

Official Source

This legal text is from the official EPC framework governing the Unified Patent Court.

Reference: EPC 077 (Artikel 077)

Unified Patent Court Official Website