Wird durch rechtskräftige Entscheidung der Anspruch auf Erteilung des europäischen Patents einer Person zugesprochen, die nicht der Anmelder ist, so kann diese Person nach Maßgabe der Ausführungsordnung
What is EPC 061?
This is Artikel 061 from the EPC (Europäisches Patentübereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
die europäische Patentanmeldung anstelle des Anmelders als eigene Anmeldung weiterverfolgen,
eine neue europäische Patentanmeldung für dieselbe Erfindung einreichen oder
beantragen, dass die europäische Patentanmeldung zurückgewiesen wird.
Auf eine nach Absatz 1 b) eingereichte neue europäische Patentanmeldung ist Artikel 76 Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official EPC framework governing the Unified Patent Court.
Reference: EPC 061 (Artikel 061)