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Im Haushaltsplan der Organisation können Mittel für unvorhergesehene Ausgaben veranschlagt werden.
This is Artikel 044 from the EPC (Europäisches Patentübereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Im Haushaltsplan der Organisation können Mittel für unvorhergesehene Ausgaben veranschlagt werden.
Die Verwendung dieser Mittel durch die Organisation setzt die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats voraus.
This legal text is from the official EPC framework governing the Unified Patent Court.
Reference: EPC 044 (Artikel 044)
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