(1)
Stimmberechtigt im Verwaltungsrat sind nur die Vertragsstaaten.
This is Artikel 034 from the EPC (Europäisches Patentübereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Stimmberechtigt im Verwaltungsrat sind nur die Vertragsstaaten.
Jeder Vertragsstaat verfügt über eine Stimme, soweit nicht Artikel 36 anzuwenden ist.
This legal text is from the official EPC framework governing the Unified Patent Court.
Reference: EPC 034 (Artikel 034)
Auf Englisch angezeigt — diese Vorschrift liegt im Korpus nicht auf Deutsch vor.
Gekürzt — der vollständige Text steht auf der Gesetzesseite.
Zur Gesetzesseite